Anstiftung

Video-Beitrag zum Thema Anstiftung (§26 StGB)

Blick ins StGB

§ 26 Anstiftung StGB
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

, ,
Cookie Consent mit Real Cookie Banner