Neben meinen Gedanken zu juristischen Themen, die mich besonders bewegen, biete ich hier einige Materialien an, die ich im Zusammenhang meiner Lehrtätigkeit erstellt habe, insbesondere Definitionen und Prüfungsschemata.
Unterlassene Hilfeleistung Sachbeschädigung Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die Rechtspflege Strafvereitelung Urkundsdelikte Cybercrime Brandstiftungsdelikte Staatsschutz und Korruptionsdelikte
Diebstahl Unterschlagung, Sachbeschädigung Raub und Erpressung Betrugsdelikte Begünstigung und Hehlerei
Totschlag und Körperverletzungsdelikte Hausfriedensbruch Straftaten gegen die persönliche Freiheit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Beleidigungsdelikte
Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe Versuch und Rücktritt Täterschaft und Teilnahme Vorsatz, Fahrlässigkeit und Unterlassen
Bewertung Im Sinne transparenter Leistungsbewertung wird die Gewichtung der verschiedenen Teilleistungen bei Referaten im Vorfeld transparent gemacht und mit den Studierenden besprochen.Für die schnelle Übersicht kann die folgende PDF-Datei dienen: Dokumentation Für die Dokumentation während des Referats kann die Datei verwendet werden.
Video-Beitrag zum Thema Urkundenfälschung Blick ins StGB § 267 Urkundenfälschung(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten…
Video-Beitrag zum Thema Blick ins StGB § 25 Täterschaft(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter). Downloads
Video-Beitrag zum Thema Blick ins StGB § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) §…
Video-Beitrag zum Thema Sachbeschädigung § 303 Blick ins StGB § 303 Sachbeschädigung StGB:(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.(3) Der Versuch ist strafbar. Download
Video-Beitrag zum Thema Gemeinschädliche Sachbeschädigung Blick ins StBG § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum…