Der Freispruch von Jean-Pierre Bemba

Der Freispruch von Jean-Pierre Bemba – Beweis für das „Fair Trial – Prinzip“ oder eine Niederlage für die internationale Strafgerichtsbarkeit?

Vortrag im Rahmen des Monatskolloquiums an der Universität Marburg, Internationales Forschungs– und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse (https://www.uni-marburg.de/de/icwc) am 14. Mai 2019.

2016 wurde der ehemalige Vizepräsident der Demokratischen Republik Kongo, Jean-Pierre Bemba, am IStGH wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass kongolesische Truppen zwischen 2002 und 2003 in der benachbarten zentralafrikanischen Republik vorsätzlich töteten, vergewaltigten und plünderten, und dass Jean-Pierre Bemba als militärischer Befehlshaber dieser Truppen diese Taten nicht verhinderte, unterband oder bestrafte.

Das Urteil war das erste am IStGH, in dem eine Verurteilung wegen Vorgesetztenverantwortung gemäß Art. 28 sowie wegen Sexualverbrechen erging, und es wurde daher von vielen als Meilenstein der Bemühungen des IStGH im Kampf gegen die Straflosigkeit internationaler Verbrechen betrachtet. Nicht nur für die Opfer war es ein Schock, als die Berufungskammer das Urteil 2018 aufhob und Jean-Pierre Bemba freisprach.

Dieser Vortrag beleuchtet wesentliche Stationen im Verfahren gegen Bemba von der Verhaftung über das Vorfahren, den Hauptprozess und die Berufung aus der Sicht der Staatsanwaltschaft. Mit welchen rechtlichen und praktischen Herausforderungen waren die Ermittler und Staatsanwälte konfrontiert und welche Auswirkungen hatten die jeweiligen Entscheidungen auf die Prozessbeteiligten?

Der Vortrag gibt nicht nur einen Überblick über die relevanten Rechtsfragen des Verfahrens, sondern gewährt Einblicke in die tägliche Arbeit der Office of the Prosecutor und das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure im und außerhalb des Gerichtssaals. Im Rahmen der anschließenden Diskussion soll die Frage im Zentrum stehen, welche Auswirkungen der Freispruch von Bemba auf zukünftige Verfahren am IStGH hat.

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